Hinweis: ENTRONYX CLOUD ist ein Demonstrationsprojekt. Dieser Text ist nachgebildet und entfaltet keine Rechtswirkung; er ersetzt insbesondere keine anwaltliche Prüfung.
§ 1Geltungsbereich
Absatz 1: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der ENTRONYX Deutschland GmbH, Robert-Perthel-Str. 71-73, 50739 Köln, die am Markt unter der Marke ENTRONYX CLOUD auftritt (nachfolgend „E Cloud“), und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die Bereitstellung von Rechen-, Speicher- und Netzkapazität sowie zugehöriger Dienste.
Absatz 2: Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommt nicht zustande.
Absatz 3: Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, E Cloud stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn E Cloud in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
Absatz 4: Ergänzend gelten die Leistungsbeschreibung, die Preisliste sowie das Service Level Agreement in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Bei Widersprüchen gilt die Rangfolge: individuelle Vereinbarung, Service Level Agreement, diese Bedingungen, Leistungsbeschreibung.

Eine individuelle Vereinbarung steht in der Rangfolge aus Absatz 4 ganz oben: Sie geht selbst dem Service Level Agreement vor, und dieses wiederum diesen Bedingungen und der Leistungsbeschreibung. Sechzehn Paragraphen stehen auf dieser Seite — das ganze Vertragswerk sind sie nicht. Leistungsbeschreibung, Preisliste und Service Level Agreement gelten daneben. Widersprechen sich zwei davon, entscheidet die Rangfolge aus Absatz 4 und nicht das jüngere Datum.
§ 2Vertragsschluss
Absatz 1: Die Darstellung von Leistungen im Kundenpanel, im Konfigurator und auf den Webseiten stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
Absatz 2: Mit Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. E Cloud bestätigt den Eingang unverzüglich; diese Bestätigung stellt noch keine Annahme dar.
Absatz 3: Der Vertrag kommt mit der Annahmeerklärung in Textform oder mit der Bereitstellung der bestellten Leistung zustande, je nachdem, was zuerst eintritt. Bei Leistungen mit automatischer Bereitstellung gilt die Freischaltung als Annahme.
Absatz 4: E Cloud ist berechtigt, den Vertragsschluss von einer Prüfung der Identität und der Zahlungsfähigkeit abhängig zu machen und ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht.
Absatz 5: Der Vertragstext wird gespeichert und dem Kunden im Kundenpanel zum Abruf bereitgestellt. Vertragssprache ist Deutsch; bei abweichenden Sprachfassungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
§ 3Leistungsumfang und Leistungsänderungen
Absatz 1: Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der Bestellung und der zugehörigen Leistungsbeschreibung. E Cloud schuldet die Bereitstellung der vereinbarten Kapazität, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Absatz 2: Der Übergabepunkt der Leistung ist der Ausgang des Routers, an dem das Netz von E Cloud mit dem öffentlichen Internet verbunden ist. Für Übertragungswege außerhalb dieses Punktes wird keine Leistung geschuldet.
Absatz 3: Bei dedizierten Servern und virtuellen Instanzen liegt die Verantwortung für das Betriebssystem, dessen Aktualisierung sowie die darauf betriebene Software beim Kunden, soweit nicht ausdrücklich eine verwaltete Leistung vereinbart ist.
Absatz 4: E Cloud darf die Leistung weiterentwickeln, sofern der vertraglich geschuldete Umfang erhalten bleibt. Änderungen, die zu einer Einschränkung führen, werden mindestens 90 Kalendertage vorher in Textform angekündigt; der Kunde kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens außerordentlich kündigen.
Absatz 5: Die Abkündigung einer Produktlinie erfolgt mit einer Frist von mindestens zwölf Monaten. Innerhalb dieser Frist wird die Leistung unverändert weiter erbracht und E Cloud unterstützt bei der Umstellung auf ein Nachfolgeprodukt.
§ 4Mitwirkungspflichten des Kunden
Absatz 1: Der Kunde hält die für die Leistungserbringung erforderlichen Angaben aktuell, insbesondere Firmierung, Anschrift, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie mindestens eine technische und eine kaufmännische Kontaktadresse.
Absatz 2: Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Für die Verwaltung von Ressourcen ist eine Zwei-Faktor-Anmeldung einzurichten. Der Verdacht eines unbefugten Zugriffs ist unverzüglich zu melden.
Absatz 3: Der Kunde ist für die von ihm eingesetzte Software, deren Lizenzierung und deren Absicherung verantwortlich. Er hält seine Systeme auf einem Stand, der bekannte Schwachstellen schließt.
Absatz 4: Der Kunde erstellt eigene Sicherungen seiner Daten in einer Häufigkeit, die dem Schadensrisiko angemessen ist. § 12 bleibt unberührt.
Absatz 5: Störungsmeldungen erfolgen über das Ticketsystem mit Angabe der betroffenen Ressource, des Zeitpunkts einschließlich Zeitzone und einer Beschreibung des Fehlerbildes. Ohne diese Angaben verlängert sich die Bearbeitung.
Absatz 6: Verletzt der Kunde Mitwirkungspflichten, verlängern sich Fristen von E Cloud angemessen. Ein hierdurch entstehender Mehraufwand wird nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet.
§ 5Nutzungsbeschränkungen und verbotene Inhalte
Absatz 1: Der Kunde darf die Leistungen nicht in einer Weise nutzen, die gegen geltendes Recht verstößt, Rechte Dritter verletzt oder die Betriebssicherheit gefährdet.
Untersagt ist insbesondere
- das Versenden unverlangter Werbenachrichten sowie der Betrieb von Infrastruktur, die diesem Zweck dient
- das Betreiben von Diensten, die andere Systeme angreifen, überlasten oder deren Schwachstellen ohne Auftrag ausnutzen
- das Speichern oder Verbreiten von Inhalten, deren Besitz oder Verbreitung strafbar ist, insbesondere nach den §§ 130, 131, 184b und 184c StGB
- die Verletzung von Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten Dritter
- der Betrieb von offenen Weiterleitungen, offenen Resolvern oder offenen Proxys ohne wirksame Missbrauchsbegrenzung
- das Verschleiern der Herkunft von Datenverkehr durch gefälschte Absenderadressen
- die Weitervermietung an Dritte ohne Partnervertrag, soweit dies nicht ausdrücklich gestattet ist
Absatz 2: Eine anlasslose Überprüfung der vom Kunden gespeicherten Inhalte findet nicht statt. E Cloud ist als Anbieter von Hosting-Diensten nach Art. 6 der Verordnung (EU) 2022/2065 nicht zur allgemeinen Überwachung verpflichtet.
Absatz 3: Der Kunde stellt E Cloud von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung durch ihn oder seine Nutzer beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 6Kontingente und angemessene Nutzung
Absatz 1: Für unbegrenzt bezeichnete Leistungen gilt eine angemessene Nutzung. Angemessen ist eine Nutzung, die den typischen Verbrauch vergleichbarer Kunden nicht dauerhaft und erheblich überschreitet.
Schwellen, ab denen E Cloud das Gespräch sucht Leistung Inklusivumfang Bei Überschreitung Ausgehender Datenverkehr je Instanz 20 TB je Kalendermonat 1,09 € je weiterem TB, keine Drosselung Anfragen an die Steuerungsebene 3.000 je Minute und Token HTTP 429 mit Retry-After, keine Sperrung Eingehender Datenverkehr Ohne Berechnung Bei Angriffsverkehr greift die Filterung nach § 7 Speicheroperationen Object Storage Nach Preisliste je 1.000 Anfragen Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch Support-Anfragen Unbegrenzt im Rahmen der Supportstufe Bei offensichtlichem Missverhältnis Wechsel der Supportstufe Überschreitungen führen nicht zu einer stillen Drosselung. E Cloud informiert den Kunden, bevor Maßnahmen ergriffen werden, außer bei akuter Gefahr für den Betrieb. Absatz 2: Vor einer Maßnahme wegen unangemessener Nutzung setzt E Cloud dem Kunden eine Frist von mindestens zehn Kalendertagen zur Anpassung, es sei denn, die Nutzung gefährdet unmittelbar den Betrieb.
§ 7Missbrauch, Sperrung und Abuse-Verfahren
Absatz 1: Meldungen über Missbrauch nimmt E Cloud unter abuse@entronyx.cloud rund um die Uhr entgegen und beginnt die Bearbeitung innerhalb von 60 Minuten.
Absatz 2: Bei begründetem Verdacht auf eine Rechtsverletzung fordert E Cloud den Kunden zur Stellungnahme innerhalb von 24 Stunden auf. Bei schwerwiegenden Verstößen oder akuter Gefahr kann die betroffene Ressource vorab gesperrt werden; die Stellungnahme wird dann nachgeholt.
Absatz 3: Eine Sperrung beschränkt sich auf die betroffene Ressource. Eine Sperrung des gesamten Kundenkontos erfolgt nur bei wiederholten Verstößen oder wenn eine Zuordnung zu einer einzelnen Ressource nicht möglich ist.
Absatz 4: Der Kunde wird über jede Sperrung unverzüglich unter Angabe des Grundes und der zugrunde liegenden Meldung unterrichtet, soweit dem keine behördliche Anordnung entgegensteht. Nach Beseitigung des Grundes wird die Sperrung unverzüglich aufgehoben.
Absatz 5: Für Sperrzeiträume, die der Kunde zu vertreten hat, bleibt die Vergütungspflicht bestehen. Ein Anspruch auf Gutschrift nach dem Service Level Agreement besteht in diesen Zeiträumen nicht.
Absatz 6: Übersteigt ein Angriff auf Systeme des Kunden die Filterkapazität, kann E Cloud den Verkehr zu den betroffenen Adressen zeitweise verwerfen, um andere Kunden zu schützen. Die Maßnahme wird auf das erforderliche Maß beschränkt und dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.
§ 8Preise und Preisänderungen
Absatz 1: Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
Absatz 2: Der vereinbarte Preis gilt für die gesamte laufende Vertragsperiode. Eine Preiserhöhung während einer laufenden Periode ist ausgeschlossen.
Absatz 3: Preisänderungen können frühestens zum Beginn der nächsten Vertragsperiode wirksam werden. E Cloud kündigt sie mindestens 90 Kalendertage vor Wirksamwerden in Textform an.
Absatz 4: Widerspricht der Kunde innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang der Ankündigung, endet der Vertrag zum Ablauf der laufenden Periode, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Auf diese Folge wird in der Ankündigung ausdrücklich hingewiesen.
Absatz 5: Verbrauchsabhängige Entgelte werden nach tatsächlicher Nutzung berechnet. Die Messwerte sind im Kundenpanel tagesaktuell einsehbar. Stundenweise abgerechnete Leistungen werden ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung bis zur Löschung berechnet, auch wenn die Ressource zwischenzeitlich abgeschaltet ist.
Absatz 6: Laufzeitrabatte werden auf die monatlichen Nettoentgelte gewährt, nicht auf Einrichtungsgebühren. Bei vorzeitiger Beendigung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund wird der Rabatt für die bereits bezogenen Monate nachberechnet.
§ 9Zahlung, Verzug und Aufrechnung
Absatz 1: Die Abrechnung erfolgt monatlich zum Monatsende. Rechnungen werden elektronisch im Format ZUGFeRD 2.3 bereitgestellt; eine Zusendung auf Papier erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch gegen ein Entgelt nach Preisliste.
Absatz 2: Rechnungsbeträge sind ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum fällig, bei vereinbartem Zahlungsziel innerhalb von 30 Kalendertagen.
Absatz 3: Bei Zahlungsverzug ist E Cloud berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen.
Absatz 4: Nach erfolgloser Mahnung mit einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen kann E Cloud die Leistung aussetzen. Vor einer endgültigen Löschung von Daten wird eine weitere Frist von mindestens 14 Kalendertagen gesetzt.
Absatz 5: Einwendungen gegen eine Rechnung sind innerhalb von acht Wochen nach Zugang in Textform zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als genehmigt; auf diese Folge wird in der Rechnung hingewiesen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden nach Fristablauf bleiben unberührt.
Absatz 6: Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 10Verfügbarkeit
Absatz 1: Die zugesagte Verfügbarkeit, das Messverfahren, die Ausschlusstatbestände sowie die Gutschriftenstaffel ergeben sich aus dem Service Level Agreement, das Bestandteil dieses Vertrags ist.
Absatz 2: Wartungsarbeiten werden in den dort genannten Fenstern durchgeführt und angekündigt. Notfallwartung zur Abwehr akuter Gefahren kann ohne Ankündigung erfolgen und wird zur Hälfte als Ausfallzeit gerechnet.
Absatz 3: Die Gutschrift nach dem Service Level Agreement ist der abschließende Ausgleich für die Unterschreitung der Verfügbarkeit. Ansprüche nach § 13 bleiben unberührt, soweit sie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
§ 11Laufzeit und Kündigung
Absatz 1: Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der Bestellung. Ohne abweichende Vereinbarung beträgt sie einen Monat und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat.
Absatz 2: Verträge mit einer Laufzeit von einem Monat sind mit einer Frist von einem Tag zum Laufzeitende kündbar. Verträge mit 12 oder 24 Monaten Laufzeit sind mit einer Frist von 30 Kalendertagen zum Laufzeitende kündbar; andernfalls verlängern sie sich um zwölf Monate.
Absatz 3: Stundenweise abgerechnete Ressourcen können jederzeit ohne Frist gelöscht werden. Die Abrechnung endet mit dem Zeitpunkt der Löschung.
Absatz 4: Kündigungen bedürfen der Textform. Die Kündigung über die dafür vorgesehene Funktion im Kundenpanel genügt diesem Erfordernis.
Absatz 5: Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für E Cloud insbesondere vor bei wiederholten Verstößen gegen § 5, bei Zahlungsverzug mit mehr als zwei Monatsentgelten oder bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden.
§ 12Datensicherung und Datenrückgabe
Absatz 1: Eine Sicherung der Kundendaten schuldet E Cloud nur, soweit eine Sicherungsleistung ausdrücklich beauftragt ist. Der Speicherdienst selbst ersetzt keine Sicherung.
Absatz 2: Nach Beendigung des Vertrags bleiben die Daten 30 Kalendertage abrufbar. Auf Wunsch des Kunden wird diese Frist verkürzt oder die sofortige Löschung durchgeführt.
Absatz 3: Der Export erfolgt über die vom Kunden genutzten Schnittstellen. Für die Ausleitung größerer Datenmengen stellt E Cloud auf Anfrage zusätzliche Bandbreite ohne gesondertes Entgelt bereit.
Absatz 4: Nach Ablauf der Frist werden die Daten unwiederbringlich gelöscht. Die Löschung erfolgt durch Vernichtung des Verschlüsselungsschlüssels mit anschließendem Überschreiben. Eine Wiederherstellung ist danach auch für E Cloud ausgeschlossen.
§ 13Haftung
Absatz 1: E Cloud haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Absatz 2: Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Absatz 3: Der vertragstypische Schaden ist der Höhe nach begrenzt auf das Zwölffache des monatlichen Nettoentgelts der betroffenen Leistung, höchstens jedoch 250.000 € je Schadensfall und 500.000 € je Kalenderjahr.
Absatz 4: Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und mittelbare Schäden.
Absatz 5: Für den Verlust von Daten haftet E Cloud nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Hat der Kunde eine Sicherungsleistung beauftragt, gilt diese Begrenzung nicht.
Absatz 6: Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von E Cloud.
Wir haben bewusst darauf verzichtet, die Haftung auf ein Monatsentgelt zu begrenzen, wie es in dieser Branche verbreitet ist. Zwölf Monatsentgelte sind bei einem ernsthaften Schaden immer noch wenig — aber sie sind eine Zahl, die im Ernstfall etwas bewirkt.
§ 14Datenschutz
Absatz 1: Beide Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die Einzelheiten der Verarbeitung durch E Cloud als Verantwortlicher sind in der Datenschutzerklärung beschrieben.
Absatz 2: Soweit E Cloud personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, der mit diesem Vertrag geschlossen wird. Er ist unter Ziffer 14 der Datenschutzerklärung einsehbar und bedarf keiner gesonderten Anforderung.
Absatz 3: Der Kunde bleibt für die Zulässigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung verantwortlich. E Cloud nimmt keine Kenntnis von den Inhalten, außer in den im Auftragsverarbeitungsvertrag abschließend genannten Fällen.
§ 15Änderungen dieser Bedingungen
Absatz 1: E Cloud kann diese Bedingungen ändern, wenn dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, höchstrichterliche Rechtsprechung oder veränderte technische Gegebenheiten erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
Absatz 2: Die Änderung wird mindestens 90 Kalendertage vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Die geänderten Stellen werden dabei kenntlich gemacht; eine bloße Übersendung der neuen Fassung genügt nicht.
Absatz 3: Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Wirkung wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
Absatz 4: Bei Widerspruch besteht der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bis zum Ende der laufenden Vertragsperiode fort. E Cloud kann den Vertrag in diesem Fall zum Ende der Periode ordentlich kündigen.
§ 16Schlussbestimmungen
Absatz 1: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
Absatz 2: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. E Cloud ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
Absatz 3: Erfüllungsort für beide Seiten ist Köln.

Gerichtsstand und Erfüllungsort folgen dem Sitz der Gesellschaft, nicht dem Standort der Maschine: Köln gilt auch für Kapazität, die an einem der übrigen Standorte von ENTRONYX CLOUD läuft. Absatz 4: Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus diesem Vertrag an Dritte bedarf der Zustimmung von E Cloud in Textform. § 354a HGB bleibt unberührt.
Absatz 5: Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Absatz 6: Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

