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Sicherheit und Compliance

Nachweise, die sagen, was sie nicht sagen

Ein Zertifikatslogo allein sagt wenig. Wir listen deshalb zu jedem Nachweis Prüfstelle, Geltungsbereich und Laufzeit — und ausdrücklich auch, was er nicht abdeckt. Ein ISO-27001-Zertifikat ist kein Penetrationstest, und „DSGVO-zertifiziert“ gibt es für unseren Dienst nicht.

Den C5-Bericht geben wir unter Vertraulichkeitsvereinbarung heraus; Zertifikatsurkunden mit Geltungsbereich ohne weitere Bedingung.

Vorliegende Nachweise
4
ein weiterer offen benannt
Prüfzeitraum C5
12 Monate
Typ 2, ISAE 3000
Meldung an Sie
24 h
ab gesicherter Kenntnis
Penetrationstests
2 × jährlich
wechselnde Anbieter

Prüfungen und Zertifikate

Vier Nachweise mit Geltungsbereich — und das, was wir nicht haben

Zu jedem Eintrag steht die Art des Nachweises: Ein Zertifikat bestätigt die Erfüllung einer Norm, ein Testat das Urteil eines Prüfers über einen begrenzten Zeitraum. Ebenso wichtig ist der Geltungsbereich — er sagt, ob ein Nachweis unser Managementsystem meint oder das Gebäude, in dem die Plattform läuft. Der letzte Eintrag ist weder Zertifikat noch Testat, sondern eine Pflicht, für die es bei unserem Dienst gar keinen Nachweis gibt.

  1. ISO 27001
    Zertifikat
    Prüfstelle
    Akkreditierte Zertifizierungsstelle, jährliches Überwachungsaudit
    Gültigkeitszeitraum
    Gültig bis 30.11.2027 · Rezertifizierung alle drei Jahre

    ISO/IEC 27001:2022 — Informationssicherheits-Managementsystem

    Geltungsbereich: Betrieb der Systeme, des Netzes und der Cloud-Plattform samt den zugehörigen Verwaltungsprozessen an den Standorten fra1, fra2, ber1, muc1 und hel1

    Deckt ab

    • Existenz und Wirksamkeit eines Managementsystems für Informationssicherheit
    • Systematische Risikoerfassung und Ableitung von Maßnahmen aus Anhang A
    • Rollen, Zuständigkeiten, Schulung und Lenkung von Dokumenten
    • Prozesse für Änderungen, Zugriffsrechte, Lieferanten und Vorfälle

    Deckt ausdrücklich nicht ab

    • Keine Aussage über die technische Sicherheit eines einzelnen Produkts oder einer API
    • Kein Ersatz für einen Penetrationstest — die Norm prüft Prozesse, nicht Angriffsflächen
    • Keine Aussage zur Einhaltung der DSGVO; das ist ein anderer Rechtsrahmen
    • Der Geltungsbereich ist frei wählbar — ohne Blick in die Urkunde sagt „ISO 27001“ wenig
  2. BSI C5:2020
    Testat
    Prüfstelle
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach ISAE 3000 (revised)
    Gültigkeitszeitraum
    Prüfzeitraum 01.07.2025 bis 30.06.2026 · Folgeprüfung läuft

    BSI Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue, Typ 2

    Geltungsbereich: Bare Metal, Public Cloud, Object und Block Storage, Kubernetes, Steuerungsebene und Kundenpanel an den Standorten fra1, fra2, ber1, muc1 und hel1

    Deckt ab

    • Wirksamkeit der Kontrollen über einen zusammenhängenden Zeitraum von zwölf Monaten (Typ 2)
    • Basis- und Zusatzkriterien einschließlich Verschlüsselung, Protokollierung und Notfallmanagement
    • Die Transparenzkriterien: Gerichtsstand, Datenstandort, Umgang mit behördlichen Ermittlungsanfragen, Zertifizierungen der Unterauftragnehmer
    • Feststellungen des Prüfers werden im Bericht benannt, auch wenn sie unangenehm sind

    Deckt ausdrücklich nicht ab

    • Kein Zertifikat, sondern ein Prüfungsurteil zu einem definierten Zeitraum — für Zeiträume danach sagt es nichts aus
    • Keine Aussage über Systeme, die nach dem Prüfzeitraum in Betrieb genommen wurden
    • Der vollständige Bericht wird nur unter Vertraulichkeitsvereinbarung herausgegeben
    • Deckt nur die im Geltungsbereich genannten Standorte und Dienste ab; für alles darüber hinaus liegt kein C5-Testat vor
  3. EN 50600
    Zertifikat
    Prüfstelle
    Benannte Prüfstelle, Bewertung je Standort
    Gültigkeitszeitraum
    Je Standort, Nachbewertung bei baulichen Änderungen

    EN 50600 — Verfügbarkeitsklasse der Rechenzentrumsinfrastruktur

    Geltungsbereich: Bewertung der Rechenzentrumsinfrastruktur an den Orten, an denen die Plattform läuft — VK4 in Frankfurt am Main (fra1, fra2), München (muc1) und Helsinki (hel1); VK3 in Berlin (ber1)

    Deckt ab

    • Bauliche und technische Auslegung von Strom, Kälte, Verkabelung und Sicherungssystemen
    • Redundanzgrad und die Frage, ob Wege nicht nur doppelt vorhanden, sondern auch getrennt geführt sind
    • Klassifizierung der Schutzmaßnahmen gegen Zutritt, Feuer und Wasser

    Deckt ausdrücklich nicht ab

    • Bewertet wird ein Gebäude, kein Managementsystem — die Klasse ist für uns ein Auswahlkriterium, kein Nachweis über unseren Betrieb
    • Keine Aussage über den IT-Betrieb, die Software oder die Verfügbarkeit einzelner Dienste
    • Eine VK4-Anlage kann trotzdem ausfallen, wenn der Betrieb Fehler macht
    • Die Klasse gilt je Standort, nicht je Kunde oder je Rack
  4. ISO 50001
    Zertifikat
    Prüfstelle
    Akkreditierte Zertifizierungsstelle
    Gültigkeitszeitraum
    Gültig bis 14.05.2028 · jährliches Überwachungsaudit

    ISO 50001:2018 — Energiemanagementsystem

    Geltungsbereich: Unser Betrieb an den Standorten fra1, fra2, muc1 und hel1 — der Nachweis steht auf der jeweiligen Standortkarte

    Deckt ab

    • Systematische Erfassung und Verbesserung der Energieleistung
    • Messkonzept, Kennzahlen und Zielsetzung je Standort
    • Berücksichtigung der Energieeffizienz bei Beschaffung und Planung

    Deckt ausdrücklich nicht ab

    • Keine Aussage über absolute Emissionen oder den tatsächlichen Strommix
    • Kein Nachweis für erneuerbare Energie — das ist eine Frage der Lieferverträge
    • Nicht jeder Standort ist einbezogen — für unseren Betrieb am Standort ber1 liegt der Nachweis nicht vor
  5. DSGVO
    Kein Nachweis möglich
    Prüfstelle
    Gültigkeitszeitraum
    Dauerhafte Pflicht, kein Ablaufdatum

    Verordnung (EU) 2016/679 — Datenschutz-Grundverordnung

    Geltungsbereich: Der gesamte Betrieb der Plattform

    Deckt ab

    • Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 als Bestandteil jedes Vertrags
    • Dokumentierte technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32
    • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Löschkonzept, Meldeprozess nach Art. 33
    • Vollständige Liste der Unterauftragsverarbeiter mit Sitzland und Verarbeitungszweck

    Deckt ausdrücklich nicht ab

    • Es gibt für unseren Dienst keine anerkannte Zertifizierung nach Art. 42 DSGVO — niemand ist „DSGVO-zertifiziert“
    • Die Verantwortung nach Art. 24 bleibt bei Ihnen als verantwortlicher Stelle
    • Wir können nicht beurteilen, ob Ihre Verarbeitung zulässig ist; wir stellen nur die Infrastruktur

Datensouveränität

Wer rechtlich auf Ihre Daten zugreifen kann

Die entscheidende Frage ist nicht allein, wo ein Server steht, sondern welchem Recht die Gesellschaft unterliegt, die ihn betreibt — und ob es eine Stelle gibt, die zur Herausgabe gezwungen werden kann.

Eine Gesellschaft, ein Recht

Die Plattform wird von der ENTRONYX Deutschland GmbH betrieben, einer Gesellschaft mit Sitz in Deutschland. Es gibt keine Muttergesellschaft, keine Holding in einem Drittstaat und keine Zwischengesellschaft, über die eine ausländische Behörde ansetzen könnte.

Was der CLOUD Act tatsächlich regelt

Der US CLOUD Act von 2018 verpflichtet Anbieter, die US-Recht unterliegen, auf richterliche Anordnung Daten herauszugeben — unabhängig davon, in welchem Land diese gespeichert sind. Anknüpfungspunkt ist nicht der Serverstandort, sondern die rechtliche Verfügungsgewalt über den Betreiber. Für uns ist dieser Anknüpfungspunkt eindeutig: Die betreibende Gesellschaft unterliegt deutschem und europäischem Recht.

Verarbeitung in Deutschland und Finnland

Ihre Daten werden in Rechenzentren in Deutschland und Finnland verarbeitet und damit innerhalb der Europäischen Union. Den Standort wählen Sie bei der Bestellung; eine automatische Replikation an einen anderen Ort findet nicht statt. Identitätsverwaltung, Schlüsselhierarchie und Bereitschaft liegen bei derselben Gesellschaft — einen Verwaltungszugriff aus einem Drittstaat gibt es nicht.

Behördliche Anfragen

Anfragen von Sicherheitsbehörden prüfen wir einzeln auf Rechtsgrundlage, Zuständigkeit und Verhältnismäßigkeit; unzureichend begründete Anfragen weisen wir zurück. Soweit rechtlich zulässig, informieren wir betroffene Kunden vor der Herausgabe. Anzahl und Art der Anfragen veröffentlichen wir halbjährlich in einem Transparenzbericht.

Rechtsrahmen

Kein Drittstaatenzugriff
Betreibergesellschaft
ENTRONYX Deutschland GmbH
Sitz
Köln, Deutschland
Verarbeitungsort
Rechenzentren in Deutschland und Finnland, Standort bei der Bestellung wählbar
Anwendbares Recht
DSGVO, BDSG, deutsches Recht
Konzernbindung
Keine Muttergesellschaft, keine Holding in einem Drittstaat
Auftragsverarbeitung
Art. 28 DSGVO, Bestandteil des Hauptvertrags

Die vollständige Liste der Unterauftragsverarbeiter mit Sitzland und Zweck steht in der Datenschutzerklärung; Änderungen kündigen wir 30 Tage vorher an.

Physische Sicherheit

Wer an das Blech kommt

Sicherheit zerfällt in zwei Hälften, die nichts miteinander zu tun haben. Die physische Hälfte beantwortet, wer an unsere Systeme herankommt, wer einen Schrank öffnet und was mit einem Datenträger geschieht, der ausgebaut wird. Die logische Hälfte — Verschlüsselung, Rechtevergabe, Protokollierung — steht im Abschnitt darunter. Eine gute Antwort auf die eine Frage ist keine Antwort auf die andere.

Durch die physische Hälfte läuft eine zweite Grenze, die wir hier ausdrücklich ziehen. Die Sicherung des Gebäudes — Gelände, Empfang, Schleuse, Brandabschnitt, Netzersatz — ist keine Leistung von uns, sondern eine Bedingung: Ein Standort kommt für uns erst infrage, wenn sie vollständig ausgelegt und einzeln nachweisbar ist. Was hinter der letzten Tür liegt, ist dagegen unsere Sache — unsere Schränke, unsere Systeme, unsere Datenträger und die Entscheidung darüber, wer daran herankommt.

Einzelner Serverschrank von vorn, die Lochblechtür geschlossen und mit einem bündigen Schwenkgriff samt Schließzylinder gesichert. Durch die gleichmäßige Lochung sind die baugleichen Gerätefronten als regelmäßiger Stapel zu sehen, jede mit ihrem eigenen grünen Statuslicht.
Eingang eines Technikgebäudes aus hellen Betonfertigteilen: eine zurückgesetzte Öffnung mit einer breiten Tür aus gebürstetem Stahl und Glas, dahinter ein heller, leerer Vorraum mit einem schmucklosen Tresen. Die Betonwand daneben ist glatt und unbeschriftet.

Zutritt bis zum System

Zwischen Straße und Server liegen fünf getrennte Kontrollen: Gelände, Empfang, Personenvereinzelung, Serverraum, Rack. Die ersten vier sichern das Gebäude; dass sie vorhanden und einzeln protokolliert sind, prüfen wir vor der Auswahl eines Standorts. Verlangt ist für die Personenvereinzelung eine Kabine, die Gewicht und Kontur misst und je Freigabe genau eine Person durchlässt — Mitgehen im Windschatten ist damit nicht verboten, sondern unmöglich. Die fünfte Kontrolle gehört uns: An unsere Systeme kommt nur, wer angemeldet, ausgewiesen und durchgehend begleitet ist — die Freigabe erteilen wir.

Stufen bis zum Rack
5, jede einzeln protokolliert
Voranmeldung
24 Stunden, mit Namen und Ausweisdaten
Biometrie
Handvenenerkennung, Referenz nur lokal
Begleitung
Durchgehend, auf dem gesamten Weg
Videoaufzeichnung
Zutrittswege und Rackreihen, 90 Tage Speicherung

Schrank und Käfig

Der letzte Meter ist der, den ein Zutrittskonzept am häufigsten offenlässt — und der einzige auf diesem Weg, den wir selbst in der Hand haben. Jeder Schrank ist einzeln verschlossen; elektronische Schlösser schreiben jede Öffnung mit Zeitstempel und Identität fort. Das Protokoll steht im Kundenpanel und nicht nur bei uns.

Verschluss
Mechanisch oder elektronisch, je Schrank
Öffnungsprotokoll
Zeitstempel und Identität, im Panel abrufbar
Colocation-Käfig
Zutrittsliste je Käfig, vom Kunden gepflegt
Sensorik je Rack
Temperatur, Feuchte, Leistung, Türkontakt
Fremdfirmen
Vier-Augen-Regel im Serverraum

Was der Standort mitbringen muss

Brand, Wasser und Stromausfall sind physische Ereignisse mit unmittelbarer Datenwirkung — ob sie Schaden anrichten, entscheidet sich am Gebäude. Dort bauen wir nichts, dort wählen wir aus. Ein Standort kommt für uns deshalb erst infrage, wenn die folgenden Werte belegt sind; wir lassen sie uns nachweisen, bevor das erste Rack einzieht, und bei baulichen Änderungen erneut bestätigen. Verlangt ist Stickstoff statt Wasser: Die Sauerstoffkonzentration sinkt auf 15 Vol.-%, der Brand erstickt, die Hardware bleibt heil.

Brandabschnitte
F90 getrennt, 90 Minuten feuerbeständig
Löschmittel
Stickstoff statt Wasser, Zielwert 15 Vol.-% Sauerstoff
Stromversorgung
Zwei getrennte Pfade A und B bis ins Rack
Netzersatzanlage
N+1 (ein Aggregat mehr als nötig), 72 Stunden Kraftstoffvorrat
Leitstand
Rund um die Uhr besetzt, an jedem Standort

Datenträger am Lebensende

Ein Datenträger verlässt einen Standort nur gelöscht und geprüft — und wenn er nicht weiterverwendet wird, zusätzlich physisch zerstört. Jeder Vorgang wird mit Seriennummer, Verfahren und Prüfergebnis protokolliert; ohne Protokoll gilt ein Träger als nicht gelöscht.

Grundlage
BSI TL-03423 mit Maßnahme CON.6 des IT-Grundschutzes
SSD und NVMe
Sanitize-Kommando nach ATA bzw. NVMe, mit Verifikation
Festplatten
Mehrfaches Überschreiben
Wiedervergabe im Bestand
Secure Erase und Firmware-Neuaufspielung
Vor der Entsorgung
Physische Zerstörung, auch nach erfolgter Löschung

Bauliche Auslegung, Kühlung, Netzersatz und die fünf Zutrittsstufen im Einzelnen stehen in der Übersicht der Standorte, an denen die Plattform von ENTRONYX CLOUD läuft — mit der Verfügbarkeitsklasse je Standort und den Stellen, an denen wir eine Angabe nicht veröffentlichen.

Zutrittskontrolle je Standort

Logische Sicherheit

Sechs Schichten zwischen Ihnen und Ihren Daten

Die zweite Hälfte: Verschlüsselung, Schlüsselverwaltung, Trennung der Mandanten, Härtung, Schwachstellenbehandlung. Diese Schichten wirken unabhängig vom Gebäude — sie schützen auch dann noch, wenn jemand vor dem Schrank steht. Jeder Block nennt seine Grenze, denn eine Schicht ohne benannte Grenze ist ein Versprechen ohne Umfang. Die Angaben sind Teil der Dokumentation technischer und organisatorischer Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO und lassen sich als Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag anfordern.

Verschlüsselung ruhender Daten

Block Storage und Object Storage werden auf Ebene der Speicherschicht verschlüsselt, ohne dass Sie etwas konfigurieren müssen. Jedes Volume und jeder Bucket erhält einen eigenen Datenschlüssel, der niemals im Klartext auf einem Datenträger liegt.

Block Storage
AES-256-XTS, Schlüssel je Volume
Object Storage
AES-256-GCM, standardmäßig aktiv (SSE-S3)
Eigene Schlüssel
SSE-C und SSE-KMS mit BYOK verfügbar
Backups
Verschlüsselt vor Verlassen des Quellsystems
Datenbanken
Verschlüsselte Volumes plus TLS zum Client
Löschung
Vernichtung des Schlüssels, danach Überschreiben

Einschränkung: Bare-Metal-Server verschlüsseln wir nicht für Sie — dort haben Sie vollen Zugriff auf die Datenträger und damit auch die Verantwortung. Wir stellen TPM 2.0 bereit und empfehlen LUKS2 mit einem Schlüssel, der nicht auf demselben System liegt.

Verschlüsselung übertragener Daten

Öffentliche Endpunkte sprechen ausschließlich TLS. Zwischen den Standorten ist der Verkehr zusätzlich auf Ebene 2 verschlüsselt, weil er über Strecken läuft, die wir nicht physisch kontrollieren. MACsec verschlüsselt dort jeden einzelnen Ethernet-Rahmen auf der Leitung: Ein Mitschnitt an der Faser liefert keinen verwertbaren Klartext.

Öffentliche API
TLS 1.3, TLS 1.2 nur mit AEAD-Suiten
Abschaltung TLS 1.2
Geplant zum 31.12.2026, mit Vorlauf angekündigt
HSTS
max-age 63072000, includeSubDomains, preload
Interne Dienste
Gegenseitige TLS-Authentifizierung (mTLS)
Standortkopplung
MACsec auf allen Strecken zwischen Standorten
Zertifikate
ECDSA P-256, Laufzeit 90 Tage, automatisch erneuert

Schlüsselverwaltung

Die Wurzel der Schlüsselhierarchie liegt in Hardware-Sicherheitsmodulen (HSM) an zwei Standorten. Datenschlüssel werden von dort abgeleitet und regelmäßig gewechselt; ein Schlüssel verlässt das Modul nie im Klartext.

Hardware
HSM-Cluster nach FIPS 140-2 Level 3
Standorte
fra1 und muc1, gegenseitig redundant
Hierarchie
Root → Regionsschlüssel → Datenschlüssel
Rotation
Datenschlüssel alle 90 Tage, automatisch
Eigene Schlüssel
Import über KMS-API, Widerruf jederzeit
Vier-Augen-Prinzip
Für jede Operation am Wurzelschlüssel

Einschränkung: Wenn Sie eigene Schlüssel einbringen und diese widerrufen, sind die damit verschlüsselten Daten unwiederbringlich verloren. Das ist beabsichtigt und lässt sich auch von uns nicht rückgängig machen.

Mandantentrennung

Zwischen zwei Kunden auf derselben Hardware liegen mehrere unabhängige Trennschichten. Keine davon wird als alleinige Sicherung betrachtet.

Virtualisierung
KVM mit SELinux-Isolation je Instanz
Speicherzugriff
IOMMU-Zuordnung, keine geteilten Gerätepfade
Netz
Eigenes VXLAN-Segment je Projekt, kein geteiltes L2
Speicherschicht
Getrennte Namensräume und Schlüssel je Konto
Bare Metal
Physische Trennung, kein Multi-Tenant auf dem Blech
Wiederverwendung
Secure Erase und Firmware-Neuaufspielung vor Neuvergabe

Einschränkung: Bei geteilten vCPU-Familien lässt sich Seitenkanal-Beobachtung nicht vollständig ausschließen — also Rückschlüsse aus dem Zeit- und Cache-Verhalten der geteilten CPU. Wer das ausschließen muss, braucht dedizierte Kerne oder Bare Metal — wir sagen das lieber deutlich, als es in einer Fußnote zu verstecken.

Härtung und Integrität

Alle Systeme, die wir betreiben, starten über eine geprüfte Kette und werden gegen eine dokumentierte Grundkonfiguration abgeglichen. Abweichungen erzeugen automatisch ein Ticket.

Grundkonfiguration
CIS Benchmark Level 2 für Hypervisor-Hosts
Startkette
Secure Boot und Measured Boot über TPM 2.0
Anmeldung
Ausschließlich Schlüssel, kein Passwort-SSH
Administrativer Zugriff
Nur über Sprungsysteme mit Sitzungsaufzeichnung
Abgleich
Täglich automatisiert, Abweichung = Ticket
Firmware
Signaturprüfung, Canary-Ring (Vorabgruppe) über 4 % der Systeme

Schwachstellenmanagement und Tests

Schwachstellen werden nach Ausnutzbarkeit in unserer konkreten Umgebung bewertet, nicht allein nach CVSS-Punktzahl (der allgemeinen Schweregrad-Bewertung einer Schwachstelle). Die Fristen laufen ab Kenntnisnahme, nicht ab Veröffentlichung.

Kritisch
Behebung oder Eindämmung binnen 24 Stunden
Hoch
Binnen 7 Kalendertagen
Mittel
Binnen 30 Kalendertagen
Niedrig
Binnen 90 Kalendertagen
Penetrationstests
Zweimal jährlich extern, wechselnde Anbieter
Red-Team-Übung (simulierter Angriff)
Einmal jährlich, ohne Vorankündigung an den Betrieb
Bug-Bounty (Prämie für gemeldete Lücken)
500 € bis 15.000 €, mit ausdrücklicher Zusage, gemeldete Funde nicht rechtlich zu verfolgen

Einschränkung: Eine Zusammenfassung des jeweils letzten Penetrationstests stellen wir Kunden auf Anfrage zur Verfügung. Den vollständigen Bericht geben wir nicht heraus — er enthält Angriffspfade, die auch dann noch nützlich wären, wenn die Einzelbefunde behoben sind.

Netzschrank von vorn, gefüllt mit baugleichen Switch-Gehäusen in einem durchgehenden Stapel. Jedes trägt dieselbe dichte Reihe gleicher Anschlüsse im gleichen Abstand; von jedem Anschluss geht ein helles Rangierkabel gleicher Länge ab und wird seitlich gebündelt nach oben geführt.

Ein Prüflauf liest gespeicherte Blöcke im Hintergrund wieder ein und vergleicht sie mit ihrer Prüfsumme. So fällt ein stiller Lesefehler auf, bevor jemand die Datei anfordert. Integrität ist der Teil der Sicherheit, den niemand bemerkt, solange er trägt — ENTRONYX CLOUD führt ihn deshalb als eigene Schicht neben Verschlüsselung und Zutritt.

Meldewege bei einem Sicherheitsvorfall

Was passiert, wenn etwas passiert

Die Meldepflicht nach Art. 33 Abs. 1 DSGVO mit ihrer 72-Stunden-Frist trifft Sie als verantwortliche Stelle — also als das Unternehmen, das über Zweck und Mittel der Verarbeitung entscheidet. Unsere Pflicht als Auftragsverarbeiter aus Art. 33 Abs. 2 lautet „unverzüglich“ und ist damit unbestimmt. Deshalb legen wir uns vertraglich auf 24 Stunden ab gesicherter Kenntnis fest.

Erste Bewertung
15min
Meldung an Sie
24h
Ihre Frist zur Aufsicht
72h
Nachbetrachtung
10Arbeitstage
  1. Erkennung

    fortlaufend

    Automatisierte Auswertung von Telemetrie aus Netz, Hypervisoren und Steuerungsebene, ergänzt um Hinweise aus dem Bug-Bounty-Programm und von CERT-Stellen. Ein Bereitschaftsteam ist rund um die Uhr besetzt.

  2. Erste Bewertung

    15 Minuten

    Einordnung, ob ein sicherheitsrelevantes Ereignis vorliegt, welche Systeme betroffen sein könnten und ob personenbezogene Daten im Spiel sind. Bei Unklarheit wird zugunsten der höheren Stufe entschieden.

  3. Eindämmung

    sofort nach Bewertung

    Isolierung betroffener Systeme, Sperrung von Zugängen, Sicherung forensischer Spuren vor jeder Wiederherstellung. Beweissicherung geht der Wiederherstellung vor, außer wenn Datenverlust droht.

  4. Meldung an Sie

    24 Stunden ab Kenntnis

    Als Auftragsverarbeiter sind wir nach Art. 33 Abs. 2 DSGVO zur unverzüglichen Meldung verpflichtet. Wir setzen dafür eine feste Obergrenze von 24 Stunden ab gesicherter Kenntnis an — auch dann, wenn die Ursache noch unklar ist. Die Meldung enthält Art des Vorfalls, betroffene Datenkategorien, wahrscheinliche Folgen und ergriffene Maßnahmen.

  5. Ihre Meldung an die Aufsicht

    72 Stunden

    Die Meldepflicht nach Art. 33 Abs. 1 DSGVO trifft Sie als verantwortliche Stelle, nicht uns. Wir liefern innerhalb unserer Meldung alle Angaben, die Sie für Ihre eigene Meldung benötigen, und benennen eine feste Kontaktperson für Rückfragen der Aufsichtsbehörde.

  6. Nachbetrachtung

    10 Arbeitstage

    Für jeden Vorfall der beiden höchsten Stufen entsteht eine schriftliche Nachbetrachtung mit Zeitleiste, Ursache und Maßnahmen. Betriebsstörungen ohne Sicherheitsbezug veröffentlichen wir vollständig auf der Statusseite; sicherheitsrelevante Vorfälle erhalten betroffene Kunden direkt.

Auftragsverarbeitung

Art. 28 DSGVO ist Vertragsbestandteil, kein Zusatzformular

Wenn Sie über unsere Infrastruktur personenbezogene Daten verarbeiten, sind wir Auftragsverarbeiter und Sie verantwortliche Stelle. Der entsprechende Vertrag wird mit dem Hauptvertrag geschlossen; Sie müssen ihn nicht gesondert anfordern und wir stellen ihn nicht in Rechnung.

Die vollständige Liste der Unterauftragsverarbeiter mit Sitzland, Zweck und Verarbeitungsort, die technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie das Widerspruchsverfahren bei Änderungen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

AVV und Unterauftragsverarbeiter
Weisungsrecht
Ausschließlich dokumentierte Weisungen, Textform genügt
Prüfrecht
Vor-Ort-Prüfung nach Anmeldung mit 30 Tagen Vorlauf
Nachweis alternativ
C5-Testat und ISO-27001-Zertifikat mit Geltungsbereich
Unterauftragnehmer
Allgemeine Genehmigung, Änderung 30 Tage vorher angekündigt
Widerspruch
Innerhalb von 30 Tagen, mit Sonderkündigungsrecht
Vertraulichkeit
Verpflichtung aller Beschäftigten, auch nach Ausscheiden
Unterstützungspflichten
Betroffenenrechte, Datenschutz-Folgenabschätzung, Meldungen
Löschung bei Vertragsende
Rückgabe oder Löschung nach 30 Tagen Karenzfrist

Prüfung und Nachweise

Prüfen Sie uns, bevor Sie uns vertrauen

Urkunden mit Geltungsbereich, die Zusammenfassung des letzten Penetrationstests, die Liste der Unterauftragsverarbeiter und der Auftragsverarbeitungsvertrag liegen bereit. Für den C5-Bericht genügt eine Vertraulichkeitsvereinbarung.

Kritische Schwachstelle
24 h bis Behebung
Bug-Bounty
500–15.000 €
Schlüsselrotation
alle 90 Tage
Prüfrecht vor Ort
30 Tage Vorlauf